ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Vermietung der Ferienwohnung ‚SONNENDECK‘ in Haffkrug

§ 1 Vermieter
Die Ferienwohnung ‚Sonnendeck‘ ist Eigentum von: Anke Schledz-Waldeck Ohlstedter Str. 46, 22397 Hamburg, nachfolgend Vermieter genannt. Die Adresse der Ferienwohnung lautet: Strandallee 53, 23684 Haffkrug.

§ 2 Buchung
Die Buchung erfolgt über das Online-Portal oder per Telefon. Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich per Mail. Mit der Buchung werden die AGB`s verbindlich anerkannt. Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.

§ 3 Mietzahlung
Nach der Buchungsbestätigung muss eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmietkosten umgehend geleistet werden. Die Rest-Zahlung ist 10 Tage vor der Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis umgehend zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen. Eine Kaution wird nicht erhoben.

§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe
Die Nebenkosten für Wasser und Strom, die Nutzung des PKW-Stellplatzes sowie die Nutzung des WLAN sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung wird einmalig gesondert berechnet. Sofern Bettwäsche und Handtücher nicht gesondert gebucht wurden, sind diese selbst mitzubringen. Die Kurtaxe wird getrennt von der Buchung erhoben. Die Gebühren der Kurtaxe werden von der Gemeinde festgesetzt und vom Vermieter an die Gemeinde abgeführt.

§ 5 Schlüsselübergabe
Der Vermieter sendet dem Mieter den Code vom Schlüsselsafe in dem sich der Schlüssel befindet. Nach Abreise soll dieser wieder im Safe deponiert werden. Gehen Schlüssel verloren, sind diese dem Vermieter mit einer Gebühr von € 30,00 pro Stück zu ersetzen.

§ 6 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muss die Wohnung ab 10 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten und wird vom Mieter durchgeführt.

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

§ 8 Rauchen
Das Rauchen in der Wohnung ist nicht gestattet.

§ 9 Internetnutzung
Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinem Dritten zugänglich ist.

§ 10 PKW-Stellplatznutzung
Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen. Die Zufahrt zum Stellplatz hat an einigen Stellen eine Zufahrtsbreite von 2,20m. Langsames und vorsichtiges Fahren ist geboten. Eventuell ist das Einklappen der Spiegel hilfreich. Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten. Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird. Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

§ 11 Gartennutzung
Eine Gartenfläche steht nicht zur Verfügung.

§ 12 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist mit dem Vermieter abzustimmen.

§ 13 Reiserücktritt

13.1 durch den Mieter
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: bis zum 35 Tag vor Mietbeginn 10% des Mietpreises bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises bis zum 11. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises danach bis zu 100%
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen!

13.2 durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

13.3 in gegenseitigem Einvernehmen
Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

§ 14 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.

§ 15 Kurabgabe
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kurabgaben gemäß der jeweils gültigen Kurabgabensatzung beim Mieter einzunehmen und diesem die Kurkarten auszustellen. Die Kurabgabe wird vom Vermieter an die Kurverwaltung abgeführt.
Der Mieter ist verpflichtet, die Angaben zur Kurabgabe auf deren Richtigkeit hin zu prüfen und ggf. Änderungen dem Vermieter sofort mitzuteilen. Der Meldeschein muss vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückgegeben werden. Sollte der Mieter nicht mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein, so soll er dies bitte schriftlich auf dem Meldeschein vermerken und ggf. vorher den Vermieter kontaktieren.
Die aktuelle Fassung der Kurabgabensatzung ist bei der Kurverwaltung oder im Internet zu erfragen.

§ 16 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Online-Buchung.

§ 17 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien Hamburg.

§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

8.Januar 2016

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